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   VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192   

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https://dejure.org/2021,52423
VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192 (https://dejure.org/2021,52423)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2021 - 6 C 21.2192 (https://dejure.org/2021,52423)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2021 - 6 C 21.2192 (https://dejure.org/2021,52423)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16

    Unbegründeter Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen der Besorgnis der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192
    Die Versuche, eine Instanz übergreifende institutionelle Voreingenommenheit sämtlicher mit den Verfahren der Antragstellerin befassten Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Mitwirkung der jeweiligen Gerichtspräsidenten zum Nachteil der Antragstellerin und zum Schutz des früheren Präsidenten des Bundesfinanzhofs zu konstruieren, liegen neben der Sache und belegen, wie auch die wiederholten ähnlichen Ablehnungsgesuche im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens (oder auch im richterdienstrechtlichen Prüfungsverfahren, vgl. etwa BGH - Dienstgericht des Bundes, B.v. 13.4.2021 - RiZ 2/16 - juris), die rechtsmissbräuchliche Instrumentalisierung der Richterablehnung.
  • VerfGH Bayern, 01.02.2021 - 98-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192
    Über die Streitwertbeschwerde der Antragstellerin entscheidet der Senat in der für die anstehende Sachentscheidung maßgeblichen Besetzung (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 GKG) unter Mitwirkung und ohne dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2015 - 6 ZB 15.662; BayVerfGH, E.v. 1.2.2021 - Vf. 98-VII-20 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192
    Auf dieser Grundlage bestimmt der Senat den Streitwert in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen von beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten unter Rückgriff auf § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG und bemisst ihn - wie bei einer auf Neuverbescheidung des Beförderungsbegehrens gerichteten Hauptsacheklage - mit einem Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge nach Maßgabe von § 52 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 GKG (ständige Spruchpraxis seit BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl 2018, 390 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zuweisung einer Richterin in einen anderen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192
    Die Ablehnungsgesuche betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an dem Beschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - für befangen gehalten werden, wobei die Vorbefassung "nicht nur eine zutiefst sachfremde Haltung" belegen, sondern auch "den Verdacht auf eine entsprechende begangene Rechtsbeugung" nahelegen soll.
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082

    Konkurrenteneilverfahren um das Amt des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192
    Im zugrundeliegenden Verfahren hatte die Antragstellerin beim Verwaltungsgericht ohne Erfolg den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel beantragt, ihren Bewerbungsverfahrensanspruch um ein Amt der Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof (Besoldungsgruppe R 8) dadurch zu sichern, dass der Antragsgegnerin vorläufig untersagt werden soll, dem Beigeladenen durch die beabsichtigte Ernennung zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs einen "Vorsitzendenposten" in einem der näher bezeichneten Senate zu übertragen (vgl. Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Beschwerdeverfahren 6 CE 21.2082).
  • VG München, 23.07.2021 - M 5 E 21.1681

    Konkurrenz um die Stelle des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192
    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 23. Juli 2021 - M 5 E 21.1681- geändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 34.121,01 EUR festgesetzt.
  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079

    Keine Verfahrensaussetzung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192
    Die Ablehnungsgesuche betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an dem Beschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - für befangen gehalten werden, wobei die Vorbefassung "nicht nur eine zutiefst sachfremde Haltung" belegen, sondern auch "den Verdacht auf eine entsprechende begangene Rechtsbeugung" nahelegen soll.
  • VGH Bayern, 19.10.2021 - 6 C 21.2555

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und unzulässige Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. September 2021 - 6 C 21.2192 - wird verworfen.

    Das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin (1.) und ihre gegen den Beschluss des Senats vom 27. September 2021 - 6 C 21.2192 - gerichtete Anhörungsrüge (2.) sind unzulässig.

    Das Befangenheitsgesuch der Antragstellerin, das die am Senatsbeschluss vom 27. September 2021 - 6 C 21.2192 - beteiligten Richter und Richterinnen betrifft, ist unzulässig.

    Die Antragstellerin wendet sich lediglich im Gewand einer Anhörungsrüge gegen die ihrer Meinung nach fehlerhaften Rechtsauffassungen des Senats im Beschluss vom 27. September 2021 - 6 C 21.2192, mit dem ihr vorangegangenes Ablehnungsgesuch verworfen und ihrer Streitwertbeschwerde nur teilweise stattgegeben wurde.

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters

    Die Ablehnungsgesuche im Übrigen betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an den Beschlüssen vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - und 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 und 6 C 21.2192 - für befangen gehalten werden.
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Bewerbung um Vorsitzendenstelle am BFH

    Die Ablehnungsgesuche im Übrigen betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an den Beschlüssen vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - und 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 und 6 C 21.2192 - für befangen gehalten werden.
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082

    Konkurrenteneilverfahren um das Amt des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

    Damit geht es der Antragstellerin, wie auch ihre Begründung der Streitwertbeschwerde vom 20. August 2021 (6 C 21.2192) zeigt, eindeutig nicht um die Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs um das Präsidentenamt.
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